Verkehrsrecht

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
in Potsdam & Berlin

Führerscheinentzug, Bußgeld, Unfallflucht … Verkehrsrecht ist vielfältig

Egal, ob morgens auf dem Weg zur Arbeit oder abends auf dem Weg zum Dinner mit Freunden – wir alle sind fast täglich Teilnehmer des Straßenverkehrs. Dabei kann es passieren, dass man bewusst oder unbewusst, eigenverschuldet oder fremdverschuldet, gegen Vorschriften des Verkehrsrechts verstößt. Dieses besteht aus einer Fülle von gesetzlichen Regelungen und erlangt dabei sowohl innerhalb des Privatrechts, als auch im Rahmen des öffentlichen Rechts Relevanz. So verstößt das Überfahren einer roten Ampel beispielsweise gegen die öffentlich rechtlichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Gerät man jedoch in einen Verkehrsunfall und möchte Schadensersatz gegenüber dem Verursacher geltend machen, richtet sich dies nach den privatrechtlichen Vorschriften des BGB. Unter Umständen kann ein Vergehen, beispielsweise die Unfallflucht, auch Auswirkungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht haben (Strafverfolgung und ggf. Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten). Um dabei nicht den Überblick zu verlieren, steht ihnen in Potsdam & Berlin Rechtsanwalt Demuth mit jahrelanger Erfahrung gerne zur Seite.

Hilfe vom Anwalt bei Verstößen gegen die StVO

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass das Verkehrsrechts in zwei Bereichen eine besonders große Relevanz hat:

1. Die Sanktionierung von Fehlverhalten im Straßenverkehr

Im besten Falle stellt Ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr bloß eine Ordnungswidrigkeit nach dem StVG dar. Die wichtigsten Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind:

  • die Geschwindigkeitsübertretung
  • das Überfahren einer roten Ampel
  • die Nutzung des Handys am Steuer
  • die Nichteinhaltung des Abstandsgebotes
  • das Führen eines Kraftfahrzeuges mit 0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut
  • das Fahren unter Drogeneinfluss (wobei dies im Falle der Fahruntüchtigkeit bereits eine Straftat darstellen kann)

Liegt einer dieser Fälle vor, wird Ihnen in der Regel innerhalb der nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid zugestellt werden. Gegen diesen kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch vor der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden. Es ist durchaus ratsam, dass Sie sich in einem solchen Falle von einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, denn ein erfolgreicher Widerspruch kann zu einer Minderung des Bußgeldes oder sogar zur kompletten Widerlegung der Ordnungswidrigkeit führen. Weiterhin gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Bußgeldstelle trägt folglich die Beweislast und muss Ihnen die Ordnungswidrigkeit zweifelsfrei nachweisen können. Da beispielsweise Blitzerfotos oft unscharf oder überbelichtet sind, kommt es nicht selten vor, dass Ihnen möglicherweise zunächst ein Zeugenbefragungsbogen zugesandt wird. Wenn Sie keine Angaben machen möchten, können Sie Gebrauch von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht machen. Jedoch ist dies nicht immer sinnvoll, da die Behörden auch dazu befugt sind, dann Nachbarn etc. zu befragen. Wie Sie in einem solchen Fall und während des gesamten Bußgeldverfahrens am geschicktesten Vorgehen, bespricht Rechtsanwalt Demuth in seiner Verkehrsrechtskanzlei in Potsdam & Berlin gerne mit Ihnen.

Wann sind Fehler im Straßenverkehr Straftaten?

Das Fehlverhalten im Straßenverkehr kann weiterhin jedoch auch eine Straftat darstellen. Das wohl relevanteste Beispiel dafür ist die Unfall- bzw. Fahrerflucht, gem. § 142 StGB. Diese wird dem Grundsatz nach verwirklicht, wenn Sie sich vom Unfallort entfernt haben, ohne dass Beteiligte oder die Polizei Ihre Personalien aufnehmen konnten. Wurden Sie der Fahrerflucht beschuldigt so sollten sie in jedem Fall eine Verkehrsrechtskanzlei aufsuchen, da schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht. In Potsdam & Berlin prüft der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, RA Demuth, mit Ihnen zusammen, ob die Tatbestandsmerkmale der Fahrerflucht überhaupt vorliegen. Insbesondere, ob strafrechtlich unerhebliche Sachschäden mit weniger als 40 – 50 EUR vorliegen, der Unfall sich im öffentlichen Straßenverkehr ereignete und ob ein räumliches Entfernen von der Unfallstelle vorlag.

Mögliche Folgen von Vergehen im Straßenverkehr

Neben Bußgeldern bzw. Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, sind oft der Entzug der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot die Folge von rechtlich relevantem Fehlverhalten im Straßenverkehr. Bei dem Fahrverbot wird dem Fahrer lediglich für mindestens einen und maximal drei Monate das Führen eines Kraftfahrzeuges untersagt. Der Führerschein bleibt dabei an sich gültig und wird während des Zeitraumes des Fahrverbotes von der zuständigen Behörde einbehalten. In der Regel haben Sie vier Monate Zeit innerhalb denen Sie selbst entscheiden können, wann sie den Führerschein der Behörde übergeben. Der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. der Führerscheinentzug wird durch Gericht oder Verwaltungsbehörde angeordnet. Dabei wird mit Wirksamkeit des Urteils der Fahrausweis ungültig. Weiterhin wird eine Sperrzeit von mind. sechs Monaten erteilt, in denen Sie keine neue Fahrberechtigung beantragen dürfen. Beantragen Sie nach Ablauf dieser Sperrzeit dann eine neue Fahrberechtigung, kann es sein, dass eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet wird, welche relativ kostspielig ist.

Einspruch gegen Führerscheinentzug durch den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Einspruch sowohl gegen das Fahrverbot, als auch gegen den Führerscheinentzug kann innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden. Ob dies sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Nach einem potentiellen Einspruch kann eine gekonnte Argumentation eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht z.B. dafür sorgen, dass nur eine Geldstrafe anstatt eines Fahrverbotes erlassen wird. Dabei können Sie auf Rechtsanwalt Demuth zählen, der Ihnen mit mehr als 10 Jahren Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite steht!

2. Verkehrsunfälle

Der zweite große Bereich, der innerhalb des Verkehrsrechts Relevanz erlangt, ist die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Dabei können Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachschäden entstehen oder Schmerzensgeld aufgrund von Personenschäden. Dabei kommt es vor allem auf Verschulden und Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit an. Auch Versicherungsansprüche spielen dabei eine große Rolle. Grundsätzlich zahlt eine Versicherung natürlich nie mehr als Sie muss – RA Demuth hilft Ihnen dabei, alle in Frage kommenden Ansprüche geltend zu machen, sodass Sie möglichst auf keinen Kosten sitzen bleiben. Umgekehrt gibt Rechtsanwalt Demuth als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht natürlich auch alles dafür, dass Sie möglichst wenige Kosten haben, sollten Sie einmal einen Verkehrsunfall verursacht haben. RA Demuth ist als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Potsdam & Berlin Ihr kompetenter Ansprechpartner. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Die Ersteinschätzung ist für Sie in unserer Kanzlei kostenlos.

Was soll ich sagen…. kompetent, sympathisch schnell, erfolgreich.

O. N. Mandant Dezember 2021

In dem Beratungsgespräch mit ihm, in dem es für mich wirklich um meine Existenz ging, hat er nicht nur aus juristischer Sicht gesprochen und mir Ratschläge gegeben, sondern er hat sich sofort in meine “Arbeitssituation” eingefühlt.

U. P. Mandant Februar 2020

Super Beratung alles ruhig und verständlich erklärt und freundlich.

J. W. Mandantin Februar 2020

Die Erstberatung war überaus professionell und umfangreich und auch für den Laien absolut nachvollziehbar erläutert.

S. G. Mandant Oktober 2020

Hohe fachliche Kompetenz, sehr strukturiert und empathisch! Sehr zu empfehlen, vielen Dank.

O. K. Mandant Februar 2020